Tippgeber

IHRE TIPPGEBERPROVISION

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Ganz egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück - wir beteiligen Sie bei erfolgreichem Verkauf an unserer Maklerprovision.

 Was müssen Sie dafür tun?

 Sie informieren uns, wer seine Immobilie verkaufen möchte. Voraussetzung für die Auszahlung einer Tippgeberprovision liegt vor, wenn uns das empfohlene Objekt bis dato nicht bekannt ist und die Immobilie ebenfalls noch nicht anderweitig öffentlich zum Verkauf angeboten wird (z.B. im Internet, Zeitung oder sonstigen Werbemitteln / -maßnahmen). Zudem sind Sie kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.

Bitte teilen Sie uns zunächst den Namen des Eigentümers sowie die Objektadresse mit. Im Anschluss werden wir Ihren Tipp überprüfen und Kontakt mit dem potenziellen Verkäufer aufnehmen. Sobald ein Vermittlungsauftrag vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich und umgehend informieren.

Im Falle eines erfolgreichen Verkaufs durch uns und nach Erhalt der Gesamtprovision werden wir Ihnen Ihre Tippgeberprovision auszahlen.

Wie hoch ist die Tippgeberprovision?

Ihr Tipp ist uns viel wert. Deshalb erhalten Sie für Ihren Tipp 11 % von unserer Netto-Maklerprovision. Um Ihnen an dieser Stelle eine Vorstellung über Ihre Möglichkeiten zu geben, möchten wir gerne ein Beispiel aufzeigen: Beim Verkauf eines Hauses im Wert von 250.000 € erhalten Sie als Tippgeber eine Gutschrift über 1.650 €.

Bei Vermietungsgeschäften beträgt die pauschale Tippgeberprovision 250 €. Die Höhe der Maklercourtage bildet hierbei keine Berechnungsgrundlage.
IHR OBJEKT TIPP

Ich stimme der Datenschutzerklärung von Jennifer Fründt Immobilien zu. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine E-Mail an info@jennifer-fruendt.de widersprechen.

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