- regelmäßige Objektbegehung
- Planung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Umsetzung von Beschlüssen
- Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern
- periodische Kontrolle der Versorgungs- und Versicherungsverträge
- Koordination notwendiger Reparaturen
sowie alle weiteren ordnungsgemäßen Aufgaben einer Verwaltung nach §27 WEG.
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot einfach an. Wir stellen uns Ihnen auch gerne persönlich vor.